„Ist eine zertifizierte Übersetzung rechtsgültig?” Diese ist eine der am häufigsten gestellten Fragen. Die Antwort auf diese Frage ist im Rahmen italienischer Rechtsordnung einfach: Nein.
Viele Leute halten eine von einer Bescheinigung des/der Übersetzers/in begleitete Übersetzung für ein rechtsgültiges Dokument. Die zertifizierte Übersetzung und die beglaubigte Übersetzung sind aber zwei verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Zwecken und unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Was versteht man unter zertifizierter Übersetzung?
Als zertifizierte Übersetzung wird eine von einer Erklärung des/der Übersetzers/in oder der Sprach- und Übersetzungsagentur begleitete Übersetzung bezeichnet. Durch diese Erklärung bestätigt der/die Übersetzer/in bzw. die Sprach-und Übersetzungsagentur, dass die Übersetzung vollständig und dem Original getreu ist.
Durch diese Erklärung übernimmt der/die professionelle Übersetzer/in die Verantwortung für die Qualität seiner/ihrer Übersetzung, aber er/sie schreibt der Übersetzung keine Rechtsgültigkeit zu und die Übersetzung ist nicht rechtsgültig als öffentliche Urkunde.
Daher handelt es sich um eine private Bescheinigung und nicht um eine von einer öffentlichen Behörde ausgestellte Bescheinigung.
Warum ist eine zertifizierte Übersetzung nicht rechtsgültig?
Nach italienischem Recht bleibt eine von dem/der Übersetzer/in zertifizierte Übersetzung eine private Urkunde.
Die Sorgfältigkeitserklärung ersetzt die vom Gesetz vorgesehenen Verfahren zur Erteilung offiziellen Charakters einer Übersetzung nicht. Folglich, wenn die öffentliche Verwaltung, ein Gericht oder eine Behörde eine rechtsgültige Übersetzung anfordern, ist die Bescheinigung des/der Übersetzers/in nicht genügend.
Mit anderen Worten stellt eine zertifizierte Übersetzung eine Gewähr auf professioneller Ebene dar, aber hat keine besonderen Rechtswirkungen.
Wann wird eine Übersetzung offiziell?
Eine Übersetzung wird offiziell, wenn sie beglaubigt wird, d.h., wenn der/die Übersetzer/in Eid vor der zuständigen Behörde leistet. Er/Sie erklärt damit, dass die Übersetzung dem originalen Dokument entspricht.
Die Beglaubigung bescheinigt die sprachliche Qualität der Übersetzung nicht, sondern sie schreibt der Erklärung des/der Übersetzers/in durch ein von der Rechtsordnung vorgesehenes Verfahren eine rechtliche Bedeutung zu.
Wenn das Dokument im Ausland zu verwenden ist, ist dieses mit einer Apostille oder mit der Legalisation zu versehen je nachdem, welches das Zielland ist.
Woraus stammt dieses Missverständnis?
Das Missverständnis stammt vor allem aus der wörtlichen Übersetzung des englischen Ausdruckes certified translation (beglaubigte Übersetzung).
In den auf der Common Law-Rechtsordnung basierenden Ländern wie das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Kanada oder Australien besteht im Allgemeinen eine zertifizierte Übersetzung in einer Übersetzung, die von einer vom/ von der Übersetzer/in unterschriebenen Erklärung begleitet wird. In vielen Fällen ist diese Prozedur genügend, weil diese von örtlicher Behörde anerkannt wird.
In Italien entspricht der Begriff von „zertifizierter Übersetzung” im Gegenteil keiner rechtlichen, vom Gesetz geregelten Kategorie und ist nicht gleichwertig mit einer beglaubigten Übersetzung.
Wann ist eine zertifizierte Übersetzung genügend?
Eine zertifizierte Übersetzung wird oft von:
- multinationalen Konzernen;
- privaten Einrichtungen;
- internationalen Organisationen und
- für Verfahren zur Personalauswahl angenommen
In diesen Fällen wünscht der/die Empfänger/in eine zuverlässige von dem/der Übersetzer/in unterschriebene Übersetzung und fordert keine besonderen rechtlichen Formalitäten an.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung nötig?
Wenn der/die Empfänger/in ausdrücklich eine beglaubigte Übersetzung anfordert, dann ist eine beglaubigte Übersetzung nötig.
Das geschieht sehr häufig, wenn Dokumente von folgenden Institutionen und für einige notarielle oder Verwaltungsverfahren angefordert werden:
- Universitäten;
- Gerichte;
- öffentliche Verwaltung;
- juristische Behörde;
- die Verfahren zum Erhalt der Staatsangehörigkeit,
- die Anerkennung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden und
- einige notarielle oder Verwaltungsverfahren
In diesen Fällen erfüllt die zertifizierte Übersetzung die angeforderten Erfordernisse nicht.
Schluss
Die zertifizierte Übersetzung stellt ein nützliches Mittel dar und wird in internationalen Verhältnissen verwendet, aber nach italienischer Rechtsordnung ist sie nicht rechtsgültig. Sie wird von einer professionellen Erklärung begleitet, die die Sorgfältigkeit der Übersetzung bestätigt, aber sie ist keine öffentliche Urkunde.